Es ist bedauerlich, dass in der vorliegenden Planung keine konkreten Informationen zu den Auswirkungen auf die Natur enthalten sind. Angesichts der beträchtlichen Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung und einer maximalen Bodenversiegelung von bis zu 90 % ist es jedoch unverständlich, dass diese fehlen. Eine qualifizierte Stellungnahme zum vorliegenden B-Plan-Entwurf 3-87 ist unter diesen Umständen nicht möglich. Ich fordere daher, dass die erforderlichen Gutachten erstellt werden und eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet.
Die vorliegenden Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB sind unzureichend, da sie keine ausreichenden Informationen zur Prognose über die Entwicklung des...