Die Ergebnisdokumentation des Wettbewerbsverfahrens hebt für den Siegerentwurf u.a. hervor: „Die Sportwiese liegt optimal am ursprünglichen Ort.“ Dieser Auszug ist jedoch unvollständig, da das vorstehende Zitat vollständig lautet: „Die Sportwiese liegt optimal am ursprünglichen Ort, ist jedoch – zu sehr – verkleinert.“ Die Begründung des B-Plans lässt diese wichtige Information sinnentstellend weg und ist dadurch vermutlich verfahrensfehlerbehaftet. Eine Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die Aufnahme des vollständigen Zitats in den Erläuterungstext sind erforderlich.
Aus ökologischer Sicht ist eine äußerst flächenschonende Bebauung des Geländes notwendig. Hierzu gehört der Erhalt von weit mehr Bäumen als CO2-Speicher und zur Abkühlung. Zudem sollte die Planung...