Im Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 wird der Planungsraum als Schwerpunktraum für blau-grüne Maßnahmen zur Kühlung in der Nacht ausgewiesen. Die im Erläuterungstext behauptete klimagerechte Qualifizierung und blau-grüne Maßnahmen sind in der vorgelegten Planung nicht oder allenfalls in völlig unzureichendem Maße ersichtlich und daher in der Planung nachzubessern.
Im Erläuterungstext wird zutreffend festgestellt, dass der Geltungsbereich hinsichtlich der Kaltluftproduktion lokal einen relevanten klimatischen Ausgleichsraum darstellt, dessen klimatische...