STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Die laut Begründung des Bebauungsplans angestrebte GRZ 0,9 übersteigt den Obergrenzwert von 0,8 gemäß § 17 BauNVO für Sonstige Sondergebiete. Diese Überschreitung birgt das Risiko von übermäßiger Versiegelung und bedroht die Ökosystemleistung des Jahnsportparks, insbesondere die nächtliche Kühlung der stark überhitzten Wohngebäude an der Cantianstraße. Um diese zu schützen, sollte die Obergrenze der Grundflächenzahl nicht nur eingehalten, sondern deutlich unterschritten werden. Hierbei kann die Erhaltung der Sportwiese in ihrer heutigen Größe hilfreich sein.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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