Die Ergebnisdokumentation des Wettbewerbsverfahrens nennt als Planungsansatz für den Siegerentwurf: „Die Sportwiese liegt optimal am ursprünglichen Ort.“
Jedoch ist dieser Auszug aus der Dokumentation unvollständig und sinnentstellend. Das vollständige Zitat lautet: „Die Sportwiese liegt optimal am ursprünglichen Ort, ist jedoch – zu sehr – verkleinert.“
Da die B-Plan-Begründung diese wichtige Information ohne Kenntlichmachung der Kürzung unterschlägt, ist sie vermutlich verfahrensfehlerbehaftet. Ich fordere die unverfälschte Wiedergabe des vollständigen Zitats im Erläuterungstext und die Durchführung einer erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die vorgelegte Planung stellt keine Stärkung der „wohnortnahen Versorgung mit Grün-, Freizeit- und Erholungsflächen“ sowie keine „Förderung eines gesunden Lebensstils der Bürgerschaft“ dar, sondern...