STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Eine GRZ von 0,9 ist aus Gründen des Klima- und Bodenschutzes sowie des Gesundheitsschutzes der Anwohner nicht vertretbar. Es ist daher dringend erforderlich, die GRZ durch Anpassung des Bedarfsprogramms auf höchstens 0,7 zu reduzieren. Nur so kann ein schonender Umgang mit Grund und Boden gewährleistet werden.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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