Eine GRZ von 0,9 ist aus Gründen des Klima- und Bodenschutzes sowie des Gesundheitsschutzes der Anwohner nicht vertretbar. Es ist daher dringend erforderlich, die GRZ durch Anpassung des Bedarfsprogramms auf höchstens 0,7 zu reduzieren. Nur so kann ein schonender Umgang mit Grund und Boden gewährleistet werden.
In den Planunterlagen bleibt unklar, wie die in Berlin angestrebte Integration biologischer Vielfalt in die Stadtgestaltung erfolgt. Das betrifft die Umsetzung des Animal Aided Design und...