Eine GRZ von 0,9 ist aus Gründen des Klima- und Bodenschutzes sowie des Gesundheitsschutzes der Anwohner nicht vertretbar. Es ist daher dringend erforderlich, die GRZ durch Anpassung des Bedarfsprogramms auf höchstens 0,7 zu reduzieren. Nur so kann ein schonender Umgang mit Grund und Boden gewährleistet werden.
Angenommen, die Anforderungen des inklusiven Sports seien durch einen Umbau des Stadions tatsächlich nicht zu erfüllen, dann stellt sich die Frage, ob Abriss/Neubau die richtige Schlussfolgerung...