Im Ergebnisprotokoll des RPW-Wettbewerbs heißt es in der schriftlichen Beurteilung des Preisgerichts zum 1. Preis: „Gut wäre, wenn sich die Chance ergäbe, die beiden vorhandenen westlichen Masten am Standort zu halten.“ Diese wichtige Information wird in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorenthalten, obwohl aus diesem Dokument an anderen Stellen zitiert wird.
Es ist unbestreitbar, dass die Einschränkung der Standortwahl die Nutzung des Grundstücks nahezu vollflächig erfordert. Doch die getroffene Schlussfolgerung zur Bedarfsermittlung ist nicht...