Zwei Lichtpylone des Stadions sollen lt. Erläuterungstext an den Eingängen der „Plaza“ platziert werden. Die zugehörige Abb. 7 zeigt jedoch alle vier, in der Planzeichnung wiederum findet sich gar keiner. Hier besteht ein Widerspruch, der eine fundierte Stellungnahme unmöglich macht.
Es wird festgestellt, dass die Einschränkung der Standortwahl dazu führt, dass zur Unterbringung der ermittelten Bedarfe das Grundstück nahezu vollflächig baulich genutzt werden muss. Die...