Es fehlt an konkreten Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf die Natur. Diese sollen im weiteren Verfahren nachgereicht werden. In Anbetracht der erheblichen Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung und einer zulässigen Bodenversiegelung von bis zu 90 % ist das nicht nachvollziehbar. Eine fundierte Stellungnahme zu dem vorgelegten B-Plan-Entwurf 3-87 ist so nicht möglich. Ich fordere die Erstellung der vorgeschriebenen und erforderlichen Gutachten und dann die Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Planung für den Realisierungswettbewerb verletzt die vorgegebenen Leitlinien, welche eine möglichst geringe Versiegelung des Geländes sowie den Erhalt der vorhandenen Sportwiese als Raum für...