Die vorliegenden Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB sind unzureichend, da sie keine ausreichende Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands enthalten. Insbesondere fehlt die notwendige Information zur Umsetzung europäischer Artenschutzstandards, wie etwa der Prüfung auf CEF-Maßnahmen und der Durchführung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen. Die Fachunterlagen der Senatsverwaltung, die diese Maßnahmen betreffen, liegen bereits seit längerer Zeit vor, werden aber in den vorliegenden Unterlagen nicht berücksichtigt. Daher fordere ich, dass die erforderlichen Informationen ergänzt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wiederholt wird.
In Übereinstimmung mit der Berliner Strategie Biologische Vielfalt sollten Bauprojekte möglichst wenig in bestehende Ökosysteme eingreifen. Die geplante Rodung von zahlreichen Büschen und etwa 100...