In der Ergebnisdokumentation des Wettbewerbsverfahrens wird als Planungsansatz für den Siegerentwurf folgender Satz genannt: „Die Sportwiese liegt optimal am ursprünglichen Ort.“
Dieser Satz ist jedoch unvollständig. Das vollständige Zitat lautet: „Die Sportwiese liegt optimal am ursprünglichen Ort, ist jedoch – zu sehr – verkleinert.“
Da die B-Plan-Begründung diese wichtige Information nicht kenntlich macht und somit sinnentstellend verkürzt, ist sie vermutlich verfahrensfehlerbehaftet. Ich fordere die Aufnahme des vollständigen Zitats in den Erläuterungstext und die Durchführung einer erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die vorgelegte Planung stellt keine Stärkung der „wohnortnahen Versorgung mit Grün-, Freizeit- und Erholungsflächen“ sowie keine „Förderung eines gesunden Lebensstils der Bürgerschaft“ dar, sondern...