STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Die Planung nimmt in Kauf, dass die GRZ bei 0,9 liegt, was den Obergrenzwert von 0,8 nach § 17 BauNVO für Sonstige Sondergebiete übersteigt. Dies birgt das Risiko von übermäßiger Versiegelung und gefährdet die Ökosystemleistung des Jahnsportparks, insbesondere die nächtliche Kühlung der stark überhitzten Wohngebäude an der Cantianstraße. Um dies zu vermeiden, sollte die Obergrenze der Grundflächenzahl nicht nur eingehalten, sondern deutlich unterschritten werden. Eine Möglichkeit hierfür wäre der Erhalt der Sportwiese in ihrer derzeitigen Größe.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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