Die Behauptung, dass trotz einer hohen GRZ von 0,9 die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben, da keine Wohnnutzung innerhalb des Plangebiets vorgesehen ist, ist aus städtebaulicher Sicht nicht vertretbar. Das Plangebiet ist von drei Seiten von dicht besiedelter Wohnbebauung umgeben, und die geplante signifikante Erweiterung der baulichen Nutzung und eine bis zu 90%ige Bodenversiegelung stellen eine erhebliche Beeinträchtigung der gesunden Wohnverhältnisse an der Gaudy-, Tops- und Cantianstraße dar.
Die vorliegenden Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB sind unzureichend, da sie keine ausreichende Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands...