STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Die „als Ausnahme zulässigen Nutzungen“ sollten stärker eingeschränkt werden. Statt bei „Büroräumen, die nicht mehr durch die Stadionverwaltung selbst benötigt werden“, eine Folgenutzung durch einen Betrieb zuzulassen, „auch wenn dieser keinen Bezug zur Zweckbestimmung des Sonstigen Sondergebiets“ (d.h. Sport) aufweist, sollte der Umfang des Bürobaus hinterfragt und von vornherein auf ein vernünftiges Maß reduziert werden.
Der 5-geschossige Bau mit ca. 150 Arbeitsplätzen und sehr vielen Besprechungsräumen ist kein vernünftiges Maß. Hier bildet sich ab, dass bei der Bedarfsermittlung die Entwicklung zu mobilem Arbeiten und Videokonferenzen noch nicht berücksichtigt wurde. Es wird angeregt, den Bedarf unter den aktuellen Entwicklungen des mobilen Arbeitens zu prüfen und auf ca. 50 % zu reduzieren.
Das ohnehin überbeanspruchte Gelände sollte auch nicht durch weitere Nutzungen wie Einzelhandel oder eine Kita belegt werden, die im Umfeld untergebracht werden können. Die aufgezeigten Synergien sind nicht überzeugend. Einzelhandelsflächen bestehen in hohem und ausreichendem Umfang im Umfeld. Und eine Kita benötigt keine Tiefgarage! Die Nutzung der Sportanlagen durch viele im Umfeld ansässige Kitas ist bereits heute gegeben. Die hier vorgesehene Zulässigkeit von Ausnahmen für Einzelhandel und Kita sollte daher ausgeschlossen werden.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

Loading...