Eine GRZ von 0,9 ist nicht mit den Anforderungen an einen schonenden Umgang mit Grund und Boden vereinbar. Aus Gründen des Klima- und Bodenschutzes sowie des Gesundheitsschutzes der Anwohner muss die GRZ auf ein Maximum von 0,7 reduziert werden. Eine Anpassung des Bedarfsprogramms ist hierfür unumgänglich.
Laut des Ergebnisprotokolls des RPW-Wettbewerbs empfiehlt das Preisgericht in der schriftlichen Beurteilung zum 1. Preis, die beiden westlichen Masten auf dem Standort zu belassen. Kritisiert wird...