Eine GRZ von 0,9 ist nicht mit den Anforderungen an einen schonenden Umgang mit Grund und Boden vereinbar. Aus Gründen des Klima- und Bodenschutzes sowie des Gesundheitsschutzes der Anwohner muss die GRZ auf ein Maximum von 0,7 reduziert werden. Eine Anpassung des Bedarfsprogramms ist hierfür unumgänglich.
Die vorgesehene Bebauung des Jahnsportparks steht in Widerspruch zu den Zielen des Stadtentwicklungsplans Klima 2.0, der den Planungsraum als Schwerpunktraum für blau-grüne Maßnahmen zur Kühlung in...