Eine GRZ von 0,9 ist nicht mit den Anforderungen an einen schonenden Umgang mit Grund und Boden vereinbar. Aus Gründen des Klima- und Bodenschutzes sowie des Gesundheitsschutzes der Anwohner muss die GRZ auf ein Maximum von 0,7 reduziert werden. Eine Anpassung des Bedarfsprogramms ist hierfür unumgänglich.
Im Erläuterungstext wurde auf die Bedeutung der Multifunktionalität von städtischen Räumen für eine nachhaltige Stadtentwicklung hingewiesen. Eine Reduzierung der Sportwiese auf nur noch ein Drittel...