STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Eine GRZ von 0,9 ist nicht mit den Anforderungen an einen schonenden Umgang mit Grund und Boden vereinbar. Aus Gründen des Klima- und Bodenschutzes sowie des Gesundheitsschutzes der Anwohner muss die GRZ auf ein Maximum von 0,7 reduziert werden. Eine Anpassung des Bedarfsprogramms ist hierfür unumgänglich.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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