STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Die Aussage, dass trotz der hohen GRZ von 0,9 die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden, da innerhalb des Plangebietes keine Wohnnutzung zugelassen ist, ist städtebaulich nicht haltbar. Das Plangebiet ist auf drei Seiten von dichter Wohnbebauung umgeben.
Die erhebliche Vergrößerung des Maßes der baulichen Nutzung und einer bis zu 90%-igen Bodenversiegelung beeinträchtigt die gesunden Wohnverhältnisse an der Gaudy-, der Tops- und der Cantianstraße.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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