Eine Erhöhung der Anzahl der Arbeitsplätze im Plangebiet ist kein zukunftsfähiges städtebauliches Ziel, da in der unmittelbaren Umgebung bereits eine sehr hohe Arbeitsplatzdichte vorhanden ist. Diese Argumentation geht an den Gegebenheiten des Ortes sowie der zunehmenden Tendenz zum Homeoffice vorbei und ist demnach nicht zeitgemäß. Das geplante Bürogebäude mit ca. 150 Arbeitsplätzen sollte erheblich reduziert werden, und das entsprechende Argument aus der Planungsbegründung sollte gestrichen werden.
Die Planung nimmt in Kauf, dass die GRZ bei 0,9 liegt, was den Obergrenzwert von 0,8 nach § 17 BauNVO für Sonstige Sondergebiete übersteigt. Dies birgt das Risiko von übermäßiger Versiegelung und...