STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Es wird von den Planern eine GRZ von 0,9 angestrebt, was den Orientierungswert von 0,8 gemäß § 17 BauNVO für Sonstige Sondergebiete übersteigt. Dies kann jedoch zur übermäßigen Versiegelung führen und die Ökosystemleistung des Jahnsportparks beeinträchtigen, insbesondere die nächtliche Kühlung der stark überhitzten Wohngebäude an der Cantianstraße. Um dies zu vermeiden, sollte die Obergrenze der Grundflächenzahl deutlich unterschritten werden, beispielsweise durch den Erhalt der Sportwiese in ihrer heutigen Größe.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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