Die Ausnahmen für zulässige Nutzungen sollten auf ein Minimum beschränkt werden. Der vorgesehene Bürobau mit ca. 150 Arbeitsplätzen und zahlreichen Besprechungsräumen hat keinerlei Bezug zur Zweckbestimmung des Sonstigen Sondergebiets und stellt somit eine unnötige Belastung dar. Es wird daher empfohlen, den Bedarf an Büroflächen neu zu prüfen und gegebenenfalls auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Eine weitere Nutzung des Geländes durch Einzelhandel oder eine Kita ist aufgrund der bereits vorhandenen Angebote im Umfeld nicht notwendig. Die vorgesehenen Ausnahmen sollten daher nicht genehmigt werden, um die ohnehin stark beanspruchte Sportanlage nicht zusätzlich zu belasten.
Die laut Begründung des Bebauungsplans angestrebte GRZ 0,9 übersteigt den Obergrenzwert von 0,8 gemäß § 17 BauNVO für Sonstige Sondergebiete. Diese Überschreitung birgt das Risiko von übermäßiger...