Es ist unbestreitbar, dass die Einschränkung der Standortwahl die Nutzung des Grundstücks nahezu vollflächig erfordert. Doch die getroffene Schlussfolgerung zur Bedarfsermittlung ist nicht zukunftsfähig, da sie rein sportfachlich und ohne Berücksichtigung von Städtebau und Klimaschutz erfolgte. Stattdessen ist eine Anpassung der Bedarfsermittlung an die örtlichen Gegebenheiten erforderlich. Das bedeutet eine deutliche Reduzierung der Größe des neuen Stadions, des Umfangs der Büroflächen und der Zahl der Großspielfelder.
Im Landesentwicklungsprogramm 2007 ist im §6 (1) ausdrücklich bestimmt, dass „die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt […] in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit sowie...