Leitlinien für den Realisierungswettbewerb geben vor, dass der Versiegelungsgrad auf dem Gelände so gering wie möglich gehalten werden soll und dass die vorhandene Sportwiese als wichtiger Raum für informelle Spiel- und Sportangebote sowie Regenwasserretention zu erhalten ist. Bei Wegfall der Wiese ist ein gleichwertiger Ersatz in Fläche und Qualität vorgesehen. Die Planung für den Wettbewerb sieht jedoch den Abbau der Wiese und den Einbau eines Großspielfeldes mit Kunststoffbelag vor, was diesen Leitlinien widerspricht. Eine Änderung der Planung wird daher empfohlen, um die Sportwiese in ihrer heutigen Größe zu erhalten und das Großspielfeld anderweitig zu realisieren.
Die Aussage, dass trotz der hohen GRZ von 0,9 die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden, da innerhalb des Plangebietes keine Wohnnutzung zugelassen ist,...