Die Planung für den Realisierungswettbewerb weicht von den vorgegebenen Leitlinien ab, die unter anderem einen möglichst geringen Versiegelungsgrad auf dem Gelände sowie die Erhaltung der vorhandenen Sportwiese als Raum für informelle Spiel- und Sportangebote und Regenwasserretention vorsehen. Der geplante Abbau der Wiese und der Einbau eines Großspielfeldes mit Kunststoffbelag widersprechen diesen Leitlinien. Es sollte stattdessen eine Änderung der Planung angestrebt werden, um die Sportwiese in ihrer heutigen Größe zu erhalten.
Eine GRZ von 0,9 ist nicht mit den Anforderungen an einen schonenden Umgang mit Grund und Boden vereinbar. Aus Gründen des Klima- und Bodenschutzes sowie des Gesundheitsschutzes der Anwohner muss...