Das Gelände sollte aus klimatischen und gesundheitlichen Gründen nur äußerst flächenschonend bebaut werden. Erforderlich ist der Erhalt von weitaus mehr Bäumen als CO2-Speicher und zur Abkühlung, eine ressourcenschonende Umstrukturierung der Planung mit Priorität Bestandserhalt und deutlicher Reduktion der Baumasse um mindestens die Hälfte.
Die vorgelegten Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB weisen Mängel auf, da sie keine ausreichenden Informationen zur Prognose über die Entwicklung des...