STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Die Ausnahmen für zulässige Nutzungen sollten deutlich eingeschränkt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Bürobau in einer Sportanlage zugelassen werden soll, wenn dieser keinerlei Bezug zur Zweckbestimmung des Sondergebiets aufweist. Die vorgesehene Anzahl von ca. 150 Arbeitsplätzen und zahlreichen Besprechungsräumen erscheint in diesem Zusammenhang unangemessen hoch. Es wird daher empfohlen, den Bedarf an Büroflächen unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Bereich des mobilen Arbeitens neu zu prüfen und auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Zusätzliche Nutzungen wie Einzelhandel oder eine Kita sollten aufgrund der bereits vorhandenen Angebote im Umfeld nicht genehmigt werden. Die hier vorgesehenen Ausnahmen sollten gestrichen werden, um das überbeanspruchte Gelände nicht weiter zu belasten.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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