STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Im Landesentwicklungsprogramm 2007 ist im §6 (1) ausdrücklich bestimmt, dass „die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt […] in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit sowie ihrem Zusammenwirken gesichert und entwickelt werden [sollen]“ und hierbei „den Anforderungen des Klimaschutzes […] Rechnung getragen werden“ soll. Dabei sollen „Freiräume mit hochwertigen Schutz-, Nutz- und sozialen Funktionen […] in einem Freiraumverbund entwickelt werden“. Die vorgelegte Planung erfüllt diese Anforderungen in keiner Weise, weil sie unverhältnismäßig auf die möglichst intensive Nutzung für Bebauung ausgerichtet ist. Die gesundheitlichen Belange, die Belange des Klimaschutzes und der Entwicklung der Naturgüter kommen bisher bei weitem zu kurz, denn Ökosystemleistungen werden nur auf unversiegelten Flächen erbracht. Ich rege an, die Planung unter Berücksichtigung dieser Kriterien grundlegend zu ändern.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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