Als Leitlinien für den Realisierungswettbewerb wurden vorgegeben:
– Der Versiegelungsgrad auf dem gesamten Gelände ist so gering wie möglich zu halten. […]
– Die vorhandene Sportwiese stellt einen wichtigen Raum für informelle Spiel- und Sportan-gebote wie auch die Regenwasserretention dar. Bei Wegfall der Wiese ist ein in Fläche und Qualität adäquater Ersatz vorzusehen.
Die Planung entspricht diesen Leitlinien nicht und ist mindestens dahingehend zu ändern, dass die Sportwiese in heutiger Größe erhalten bleibt. Das dort vorgesehene Großspielfeld mit Kunststoffbelag soll entfallen oder anderweitig realisiert werden.
Die laut Begründung des Bebauungsplans angestrebte GRZ 0,9 übersteigt den Obergrenzwert von 0,8 gemäß § 17 BauNVO für Sonstige Sondergebiete. Diese Überschreitung birgt das Risiko von übermäßiger...