Die vorliegenden Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB sind unzureichend, da sie keine ausreichenden Informationen zur Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands enthalten. Insbesondere fehlen Angaben zur Umsetzung europäischer Artenschutzstandards, wie beispielsweise der Prüfung auf CEF-Maßnahmen und der Durchführung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen. Obwohl einschlägige Fachunterlagen der Senatsverwaltung bereits vorliegen, werden diese Informationen in den vorgelegten Unterlagen nicht ausreichend berücksichtigt. Ich fordere daher, dass diese Informationen ergänzt werden und eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet.
Die Annahme, dass trotz einer hohen GRZ von 0,9 die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben, da keine Wohnnutzung innerhalb des Plangebiets zugelassen ist,...