Die vorliegenden Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB sind unzureichend, da sie keine ausreichenden Informationen zur Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands enthalten. Insbesondere fehlen Angaben zur Umsetzung europäischer Artenschutzstandards, wie beispielsweise der Prüfung auf CEF-Maßnahmen und der Durchführung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen. Obwohl einschlägige Fachunterlagen der Senatsverwaltung bereits vorliegen, werden diese Informationen in den vorgelegten Unterlagen nicht ausreichend berücksichtigt. Ich fordere daher, dass diese Informationen ergänzt werden und eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet.
Eine Erhöhung der Anzahl der Arbeitsplätze im Plangebiet ist kein zukunftsfähiges städtebauliches Ziel, da in der unmittelbaren Umgebung bereits eine sehr hohe Arbeitsplatzdichte vorhanden ist....