Es wird festgestellt, dass die Einschränkung der Standortwahl dazu führt, dass zur Unterbringung der ermittelten Bedarfe das Grundstück nahezu vollflächig baulich genutzt werden muss. Die Bedarfsermittlung erfolgte rein sportfachlich ohne Berücksichtigung von Städtebau und Klimaschutz. Die hier getroffene Schlussfolgerung belegt daher eine nicht zukunftsfähige Planung. Stattdessen ist die Bedarfsermittlung an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen, d.h. deutlich zu reduzieren. Das betrifft insbesondere die Größe des neuen Stadions, den Umfang der Büroflächen und die Zahl der Großspielfelder.
Das Preisgericht des RPW-Wettbewerbs betont, dass es wünschenswert wäre, die beiden westlichen Masten am historischen Standort zu belassen. Zudem kritisiert es, dass das Stadionoval zu groß ist und...