Eine fundierte Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 (1) BauGB ist aufgrund des vorgelegten Auslagematerials derzeit nicht möglich. Es fehlt die übliche Informationstiefe bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands. Der Mangel an Informationen betrifft insbesondere die Umsetzung von europäischen Artenschutzstandards. Diese erfordern die Prüfung auf CEF-Maßnahmen und die Durchführung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen. Es geht aus den Unterlagen nicht hervor, welche Maßnahmen geplant sind, um europarechtlich geschützte Lebensstätten und essentielle Nahrungshabitate im räumlichen Zusammenhang zu erhalten, obgleich die einschlägigen Fachunterlagen der Senatsverwaltung schon lange vorliegen. Ich fordere, diese Informationen zu ergänzen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung dann zu wiederholen.
Die Annahme, dass trotz einer hohen GRZ von 0,9 die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben, da keine Wohnnutzung innerhalb des Plangebiets zugelassen ist,...