STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Die Annahme, dass trotz einer hohen GRZ von 0,9 die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben, da keine Wohnnutzung innerhalb des Plangebiets zugelassen ist, ist städtebaulich nicht plausibel. Das Plangebiet ist auf drei Seiten von dicht besiedelter Wohnbebauung umgeben und die geplante erhebliche Erweiterung der baulichen Nutzung sowie eine bis zu 90%ige Bodenversiegelung stellen eine deutliche Beeinträchtigung der gesunden Wohnverhältnisse entlang der Gaudy-, Tops- und Cantianstraße dar.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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