Um einen schonenden Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Anforderungen an den Klima- und Bodenschutz sowie gesunden Wohnverhältnissen gerecht zu werden, muss die GRZ dringend auf ein Maximum von 0,7 reduziert werden. Eine GRZ von 0,9 ist in diesem Zusammenhang nicht vertretbar. Eine Anpassung des Bedarfsprogramms ist hierfür erforderlich.
Die vorgesehene Bebauung des Jahnsportparks steht in Widerspruch zu den Zielen des Stadtentwicklungsplans Klima 2.0, der den Planungsraum als Schwerpunktraum für blau-grüne Maßnahmen zur Kühlung in...