Um einen schonenden Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Anforderungen an den Klima- und Bodenschutz sowie gesunden Wohnverhältnissen gerecht zu werden, muss die GRZ dringend auf ein Maximum von 0,7 reduziert werden. Eine GRZ von 0,9 ist in diesem Zusammenhang nicht vertretbar. Eine Anpassung des Bedarfsprogramms ist hierfür erforderlich.
Die reine sportfachliche Bedarfsermittlung ohne Berücksichtigung von städtebaulichen und klimatischen Aspekten führt dazu, dass das Grundstück nahezu vollständig bebaut werden muss. Die hieraus...