Um einen schonenden Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Anforderungen an den Klima- und Bodenschutz sowie gesunden Wohnverhältnissen gerecht zu werden, muss die GRZ dringend auf ein Maximum von 0,7 reduziert werden. Eine GRZ von 0,9 ist in diesem Zusammenhang nicht vertretbar. Eine Anpassung des Bedarfsprogramms ist hierfür erforderlich.
Die vorgesehene Ausnahmezulassung für die Nutzungen in dem Sonstigen Sondergebiet ist zu großzügig und sollte eingeschränkt werden. Insbesondere die geplante Folgenutzung von Büroräumen sollte...