Im Rahmen des Stadtentwicklungsplans Klima 2.0 wurde der Planungsraum als wichtiger Schwerpunkt für die Umsetzung blau-grüner Maßnahmen zur nächtlichen Abkühlung ausgewiesen. Leider sind in der vorliegenden Planung keine oder nur sehr unzureichende Maßnahmen in diesem Bereich erkennbar. Eine Überarbeitung der Planung unter Berücksichtigung von klimagerechten Qualifizierungs- und Maßnahmen ist daher unbedingt erforderlich.
Die Planung nimmt in Kauf, dass die GRZ bei 0,9 liegt, was den Obergrenzwert von 0,8 nach § 17 BauNVO für Sonstige Sondergebiete übersteigt. Dies birgt das Risiko von übermäßiger Versiegelung und...