Die Einhaltung des Landesentwicklungsprogramms 2007, das in §6 (1) den Schutz und die Entwicklung der Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit vorsieht, wird in der vorgelegten Planung nicht ausreichend berücksichtigt. Insbesondere die Anforderungen des Klimaschutzes und die Entwicklung von hochwertigen Freiräumen kommen zu kurz. Ich fordere, dass die Planung grundlegend geändert wird, um diesen Kriterien gerecht zu werden.
Die Planung nimmt in Kauf, dass die GRZ bei 0,9 liegt, was den Obergrenzwert von 0,8 nach § 17 BauNVO für Sonstige Sondergebiete übersteigt. Dies birgt das Risiko von übermäßiger Versiegelung und...