Die im Bebauungsplan-Entwurf 3-87 vorgesehenen Baumaßnahmen gefährden das kulturelle Erbe und die Identität des umliegenden Viertels. Die Aufwertung des Gebiets zieht nicht nur finanzstarke Investoren an, sondern verändert auch die soziokulturelle Zusammensetzung der Bewohnerschaft. Dies führt zu einer Verdrängung langjähriger Bewohner und kleiner lokaler Geschäfte, die das Viertel bisher geprägt haben. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB ist das Ortsbild und die kulturelle Identität bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die geplanten Maßnahmen im Rahmen des B-Plan 3-87 ignorieren diese Anforderungen und drohen, das einzigartige kulturelle Gefüge des Viertels zu zerstören.
Nachhaltigkeit erfordert die Schonung von Ressourcen. § 1 Abs. 5 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden, die Bauleitplanung so zu gestalten, dass sie den Grundsätzen der Nachhaltigkeit entspricht....