Der Bebauungsplan-Entwurf 3-87 vergrößert das Bauvolumen des Stadions erheblich, ohne dass eine fundierte Bedarfsanalyse vorliegt, die diese Erweiterung rechtfertigt. Eine derart massive Bauweise muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung und der zukünftigen Nutzung orientieren. Die bisherige Planung scheint jedoch hauptsächlich auf eventuellen Großveranstaltungen zu beruhen, die nur sporadisch stattfinden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln und Ressourcen verlangt eine detaillierte Analyse des Bedarfs, wie sie in § 1 Abs. 5 BauGB gefordert wird. Die nicht nachvollziehbare Vergrößerung des Stadionvolumens steht im Widerspruch zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung und führt zu einer übermäßigen Belastung der umliegenden Infrastruktur und der anliegenden Wohnbebauung in der Topsstraße.
An zahlreichen Stellen in der Begründung zum B-Plan wird behauptet, dass der Gebietscharakter durch die geplante Bebauung bewahrt oder sogar aufgewertet wird. Das ist eindeutig nicht der Fall!...