Die geplante Erweiterung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks im Rahmen des B-Plan 3-87 wird zu einer Zunahme von Großveranstaltungen führen. Diese Veranstaltungen, insbesondere Sportevents und Konzerte, verursachen erhebliche Lärmemissionen, die weit über die zulässigen Grenzwerte für Wohngebiete hinausgehen können. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet dies eine signifikante Beeinträchtigung der Wohnqualität und des täglichen Lebens. Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen in Wohngebieten auf ein Minimum zu beschränken. Der Entwurf bietet jedoch keine ausreichenden Konzepte zur Lärmbegrenzung bei Veranstaltungen, wie etwa Beschränkungen der Veranstaltungszeiten oder spezielle Auflagen für Lautstärkepegel.
Die Sportwiese ist eine der wenigen verbleibenden Flächen, die intensiv für Freizeit- und Breitensport genutzt wird. Laut § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB können in Bebauungsplänen Flächen für...