Die geplante Versiegelung großer Flächen und der Verlust von Grünflächen und Bäumen würde das Mikroklima in der Region verschlechtern, die Luftqualität mindern und zur Bildung von Hitzeinseln beitragen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18) den Klimaschutz als Grundrecht anerkannt, was Städte verpflichtet, Maßnahmen zur Klimaanpassung und -minderung zu ergreifen.
Die Voll- oder Teilversiegelung von mehr als 30.000 m² im Bestand unversiegelten Flächen stellt v.a. klimatisch eine deutliche Verschlechterung dar. Dies im Umfeld von bereits 2015 als Hitzeinseln...


