Die Sportwiese wird auf 1/3 ihrer jetzigen Größe reduziert, was eine deutliche Verringerung der Verdunstungsflächen zur Folge hat. Die Sportwiese sollte in ihrer jetzigen Größe erhalten bleiben, um ihre klimatische Funktion und ihren Wert für den Naturschutz zu bewahren. Eine Umgestaltung der bestehenden Sportanlagen sollte geprüft werden, um die Wiese zu schützen.
Eine zunehmende Bebauung kann zu einer Überlastung der bestehenden Verkehrswege führen. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB erlaubt es den Gemeinden, im Rahmen der Bauleitplanung Maßnahmen zur Sicherung und zum...

