Stark entlastend wirkende Strukturen wie Gehölzbestände nehmen ab, deren ökologische Funktionen erst nach mehreren Jahren oder Jahrzehnten durch Nachpflanzungen wiederhergestellt werden können. Der bestehende Gehölzbestand muss geschützt und in die Planungen integriert werden. Nachpflanzungen dürfen nur bei zwingender Notwendigkeit stattfinden, und es sollten sofortige Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle im Park erfolgen.
Eine Zunahme des Verkehrsaufkommens führt unweigerlich zu einer Zunahme von Emissionen, die die Gesundheit der Anwohner beeinträchtigen können. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB verpflichtet die...