Grünflächen haben nachweislich einen positiven Effekt auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7c) BauGB sind die gesundheitlichen Belange der Bürger bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Sie bieten Raum für Entspannung und Erholung, was in einer zunehmend stressbelasteten Gesellschaft von enormer Bedeutung ist. Eine Bebauung oder Verkleinerung der Sportwiese würde diesen positiven Effekt stark einschränken und könnte langfristig zu einer Zunahme stressbedingter Erkrankungen führen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betont die Bedeutung von Grünflächen für die städtische Gesundheit, was auch in der deutschen Rechtsprechung (VG München, Urteil vom 23. Mai 2017 – M 1 K 15.6244) Anerkennung findet.
Grünflächen spielen eine zentrale Rolle im Klimaschutz, da sie CO2 binden und als Kaltluftentstehungsgebiete dienen. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und Nr. 7 a) BauGB verpflichten die Planungsbehörden, den Schutz...