Grünflächen wie die Sportwiese spielen eine zentrale Rolle bei der Regulierung des Mikroklimas, insbesondere in urbanen Gebieten. § 1a Abs. 5 BauGB betont die Bedeutung des Klimaschutzes in der Bauleitplanung. Versiegelte Flächen tragen zur Erwärmung von Städten bei und verschärfen das Problem der städtischen Wärmeinseln. Die Sportwiese hingegen kühlt die Umgebung durch Verdunstung und Schatten und mindert so die negative Auswirkungen des Klimawandels. Ein Abbau dieser Grünfläche würde das örtliche Mikroklima nachhaltig schädigen und die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 – 4 CN 6.15) betont, dass Klimaschutzbelange bei der Bauleitplanung zwingend zu berücksichtigen sind.
Die vorgesehene MIV-Erschließung über die Topsstraße, insbesondere der Tiefgarage mit 450 Stellplätzen, missachtet die Rechte der dortigen Bewohnerschaft und verletzt die Würde der...

