Die Sportwiese bietet Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die in urbanen Gebieten selten geworden sind. § 1a Abs. 3 BauGB fordert, dass Eingriffe in Natur und Landschaft so schonend wie möglich gestaltet werden und dass Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Eine Reduzierung der Fläche würde diesen Lebensraum zerstören und die Artenvielfalt in der Region erheblich beeinträchtigen. Der Verlust von Biodiversität hat weitreichende negative Folgen für das gesamte Ökosystem und kann die Resilienz der Natur gegenüber Klimaveränderungen schwächen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2008 – 4 CN 2.07) klargestellt, dass die Erhaltung der biologischen Vielfalt bei Planungsentscheidungen einen hohen Stellenwert hat.
Die Bebauung der Sportwiese im Rahmen des B-Plan 3-87 wird das städtische Mikroklima negativ beeinflussen. Die Sportwiese trägt durch ihre unversiegelte Fläche zur Kühlung und Frischluftzufuhr bei...