Der allgemeine Grünanteil wird von 33% auf 16% verringert, was einem Verlust von 30.460 m² unversiegelter und vegetationsbestandener Flächen entspricht. Der Grünanteil sollte mindestens auf dem aktuellen Stand von 33% erhalten bleiben. Es müssen alternative Planungen erarbeitet werden, die den Erhalt von unversiegelten Flächen sicherstellen.
Eine Zunahme des Verkehrsaufkommens führt zu einer Erhöhung der verkehrsbedingten Umweltbelastungen, einschließlich Luft- und Lärmemissionen. § 1a Abs. 2 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden,...

