Die Planung, wie sie vorgelegt wurde, steht nicht im Einklang mit dem Landesentwicklungsprogramm 2007, welches eine Sicherung und Entwicklung der Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit und ihrem Zusammenwirken fordert. Insbesondere in Bezug auf Klimaschutzanforderungen und die Entwicklung von Freiräumen mit hochwertigen Schutz-, Nutz- und sozialen Funktionen weist die Planung erhebliche Mängel auf. Es ist daher dringend notwendig, eine grundlegende Überarbeitung der Planung vorzunehmen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Eine GRZ von 0,9 ist nicht mit den Anforderungen an einen schonenden Umgang mit Grund und Boden vereinbar. Aus Gründen des Klima- und Bodenschutzes sowie des Gesundheitsschutzes der Anwohner muss...