Der Verlust von Rasen- und Grünflächen führt zu einer deutlichen Verringerung der Verdunstung, was die kühlende Wirkung des Parks verringert. Alle unversiegelten und bewachsenen Flächen sollten im Sinne des Klimaschutzes erhalten bleiben. Verdunstungsflächen müssen gefördert und nicht reduziert werden.
Klimaschutz und der Schutz der Artenvielfalt sind eng miteinander verknüpft. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden, den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft in die...