Grünflächen haben nachweislich einen positiven Effekt auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7c) BauGB sind die gesundheitlichen Belange der Bürger bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Sie bieten Raum für Entspannung und Erholung, was in einer zunehmend stressbelasteten Gesellschaft von enormer Bedeutung ist. Eine Bebauung oder Verkleinerung der Sportwiese würde diesen positiven Effekt stark einschränken und könnte langfristig zu einer Zunahme stressbedingter Erkrankungen führen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betont die Bedeutung von Grünflächen für die städtische Gesundheit, was auch in der deutschen Rechtsprechung (VG München, Urteil vom 23. Mai 2017 – M 1 K 15.6244) Anerkennung findet.
An zahlreichen Stellen in der Begründung zum B-Plan wird behauptet, dass der Gebietscharakter durch die geplante Bebauung bewahrt oder sogar aufgewertet wird. Das ist eindeutig nicht der Fall!...

