Eine GRZ von 0,9 ist nicht mit den Anforderungen an einen schonenden Umgang mit Grund und Boden vereinbar. Aus Gründen des Klima- und Bodenschutzes sowie des Gesundheitsschutzes der Anwohner muss die GRZ auf ein Maximum von 0,7 reduziert werden. Eine Anpassung des Bedarfsprogramms ist hierfür unumgänglich.
Bei der Realisierung von Bauprojekten sollen laut Berliner Strategie Biologische Vielfalt Eingriffe innerhalb der neuen Baufelder möglichst gering gehalten werden, indem vorhandene wertvolle...