Es ist unbestreitbar, dass die Einschränkung der Standortwahl die Nutzung des Grundstücks nahezu vollflächig erfordert. Doch die getroffene Schlussfolgerung zur Bedarfsermittlung ist nicht zukunftsfähig, da sie rein sportfachlich und ohne Berücksichtigung von Städtebau und Klimaschutz erfolgte. Stattdessen ist eine Anpassung der Bedarfsermittlung an die örtlichen Gegebenheiten erforderlich. Das bedeutet eine deutliche Reduzierung der Größe des neuen Stadions, des Umfangs der Büroflächen und der Zahl der Großspielfelder.
Die Planungsunterlagen berücksichtigen trotz der im Werkstattverfahren geäußerten Kritik die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Klimanotlage nicht ausreichend. Die...