Eine Steigerung der Zahl der Arbeitsplätze im Plangebiet ist kein zukunftsfähiges städtebauliches Ziel, da es im Umfeld bereits eine sehr hohe Dichte an Arbeitsplätzen gibt. Diese Argumentation geht an den Gegebenheiten des Ortes sowie der zunehmenden Tendenz zum Homeoffice vorbei und ist demnach nicht zeitgemäß. Das geplante Bürogebäude mit ca. 150 Arbeitsplätzen sollte deutlich reduziert und das Argument aus der Planungsbegründung gestrichen werden.
Die laut Begründung des Bebauungsplans angestrebte GRZ 0,9 übersteigt den Obergrenzwert von 0,8 gemäß § 17 BauNVO für Sonstige Sondergebiete. Diese Überschreitung birgt das Risiko von übermäßiger...