Durch den Verlust von Grünflächen und Gehölzen wird der Lebensraum vieler geschützter Tierarten wie Vögel, Fledermäuse und Insekten stark eingeschränkt. Der Artenschutz muss im Bebauungsplan höchste Priorität haben. Lebensräume von geschützten Arten müssen vollständig erhalten und vor Eingriffen geschützt werden. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht ausreichend.
Eine Zunahme des Verkehrsaufkommens führt unweigerlich zu einer Zunahme von Emissionen, die die Gesundheit der Anwohner beeinträchtigen können. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB verpflichtet die...