Durch den Verlust von Grünflächen und Gehölzen wird der Lebensraum vieler geschützter Tierarten wie Vögel, Fledermäuse und Insekten stark eingeschränkt. Der Artenschutz muss im Bebauungsplan höchste Priorität haben. Lebensräume von geschützten Arten müssen vollständig erhalten und vor Eingriffen geschützt werden. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht ausreichend.
Die geplante Bebauung würde zu einer signifikanten Zunahme des Verkehrsaufkommens in einem bereits stark belasteten Gebiet führen. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB verpflichtet die Gemeinden, bei der...